AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sole Runner® Barfußschuhe, Inh. Thorsten Ludwig e.K.
Stand: 01.01.2022
§ 1 Geltung
(1) Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Lieferbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Sole Runner® Barfußschuhe, Inh. Thorsten Ludwig e.K. (nachfolgend Sole Runner) mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die von Sole Runner angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden und soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Sole Runner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Sole Runner auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von Sole Runner sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Auftraggeber nur in Textform abgeben. Wird bei der Bestellung ein von Sole Runner gestelltes Auftragsformular verwendet, muss dieses vom Auftraggeber unterzeichnet werden.
Bestellungen oder Aufträge kann Sole Runner innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme vom Inhaber selbst, Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Sole Runner nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(3) Angaben von Sole Runner zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen oder Materialien durch gleichwertige Teile oder Materialien sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Sole Runner behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Videos, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Sole Runner weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Sole Runner diese Gegenstände vollständig an Sole Runner zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.